Mindestlohntarif für die Betreuung von Liegenschaften in Tirol (ab 01.01.2011)
Verordnung vom 01.12.2010Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Tirol einen verbindlichen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen fest. Sie definiert Pauschalbeträge und Stundenlöhne für Aufzugswartung, Schwimmbäder, Grünflächenpflege, Heizungsanlagen, Garagenreinigung sowie Grundlöhne, Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Der Tarif gilt ab 1. Jänner 2011.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/1/2010XXIV
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesland Tirol und richtet sich an Personen, die Anlagen und Einrichtungen betreuen, aber nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
- Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 80,71 € für bis zu vier Geschosse und zusätzlich 5,04 € pro weiterem Geschoss festgelegt.
- Für die Betreuung von Terrassenbädern, Hallenbädern und Saunen wird ein monatlicher Pauschalbetrag nach geleisteten Stunden zum Satz von 12,11 € pro Stunde berechnet; an Sonn‑ und Feiertagen gilt das Doppelte. Für Hobbyräume, Spielplätze usw. gilt ein Stundensatz von 8,42 €.
- Für Grünflächen und Gartenanlagen werden Pauschalen pro Quadratmeter für Reinigung (0,29 €), Bewässerung (0,28 €) und Mähen (0,40 €) sowie ein Stundensatz von 9,61 € für Baumpflege und Laubentfernung festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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