Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Bundesland Salzburg ab dem 1. Januar 2011 verbindliche Mindestlöhne und Zuschläge für im Haushalt Beschäftigte fest.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/1/2010XXIV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich der Verordnung erstreckt sich ausschließlich über das Bundesland Salzburg und betrifft alle Arbeitnehmer*innen, die nach dem Hausgehilfen‑ und Hausangestelltengesetz beschäftigt sind.
- Für jede Beschäftigtengruppe (Hausgehilfe ohne Kochen, mit Kochen, Köche, Haushälter*innen usw.) werden monatliche Mindestbruttolöhne nach Berufsjahren und Qualifikation (a‑b‑c) festgelegt.
- Für Hausangestellte, die nicht in der Hausgemeinschaft wohnen, werden Stundenlöhne nach denselben Staffelungen (a‑b‑c) definiert.
- Natürliche Bezüge (Wohnung, Verpflegung) werden mit pauschalen Tages‑ bzw. Arbeitswerten von 17,78 € bzw. 16,24 € bewertet.
Dokumente (PDFs)
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