Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Salzburg fest und definiert detaillierte Lohnsätze sowie Zuschläge für verschiedene Tätigkeiten. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2011.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/1/2010XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich nur für das Bundesland Salzburg und persönlich für Hausbesorger, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
- Für bestimmte Arbeiten (z. B. Fassadenrenovierung, Stiegenhausausmalung, Leitungslegung) wird das doppelte Entgelt des Grundtarifs gezahlt.
- Ein Stundenlohn von 7,97 € gilt für außerordentliche Arbeiten; er steigt auf 15,94 € bei Nacht‑ oder Sonn‑/Feiertagsarbeit.
- Für die wöchentliche Reinigung eines gemeinschaftlich genutzten Abortes wird monatlich ein Pauschalbetrag (20,04 € bzw. 48,93 € bei Waschküchen) fällig.
Dokumente (PDFs)
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