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Mindestlohntarif für Hausbesorger in Oberösterreich (2011)
Verordnung vom 01.12.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2011 einen Mindestlohntarif von 8,86 € pro Stunde für Hausbesorger in Oberösterreich fest und definiert zusätzliche Zuschläge sowie Pauschalbeträge für Sonderaufgaben.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/1/2010XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Ein verbindlicher Mindestlohntarif wird für Hausbesorger in Oberösterreich eingeführt; er gilt für alle, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
  • Der Grundstundenlohn beträgt 8,86 €; für Sonderarbeiten wie Instandsetzung, Aufzugsbetreuung oder Glasfenster werden zusätzliche Zuschläge (z. B. +75 %) gewährt.
  • Für die Reinigung von Müllschächten, Toiletten und besonders stark verschmutzten Bereichen werden feste Pauschalbeträge (z. B. 19,84 € bzw. 39,68 € pro Monat) festgelegt.
  • Arbeitnehmer erhalten zusätzlich einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration, jeweils in Höhe des jeweiligen Monatslohns, mindestens jedoch ein Zwölftel des Jahresbezugs.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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