Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen (Dezember 2010)
Verordnung vom 02.12.2010Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Dezember 2010 für jede im Ausland stationierte Bundesbedienstete einen prozentualen Hundertsatz fest, nach dem die Kaufkraftausgleichszulage berechnet wird.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten12/2/2010XXIV
öffentlicher Dienst
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.12.2010 Außer Kraft ab 31.12.2010
- Die Verordnung legt für den Monat Dezember 2010 einen Hundertsatz fest, nach dem die Kaufkraftausgleichszulage berechnet wird.
- Die Festsetzung erfolgt im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst.
- Für jede Stadt im Ausland wird ein individueller Hundertsatz angegeben, z. B. 55 % für Tokio oder 1 % für Astana.
- Die Liste umfasst über 100 Städte weltweit und enthält teilweise keine Angabe (‑), wenn kein Satz festgelegt wurde.
Dokumente (PDFs)
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