Zusammenfassung
Die Verordnung von 2010 aktualisiert die Regelungen für das Bundesamt für Wasserwirtschaft, richtet einen Controlling‑Beirat ein und passt Jahreszahlen sowie die Anlagen an aktuelle Haushaltspläne an.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/7/2010XXIV
Umwelt
Schwerpunkte
- Die Jahreszahl in § 2 wird von 2010 auf 2012 geändert, sodass die Verordnung bis mindestens 2012 gültig bleibt.
- In § 11 wird festgelegt, dass vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 ein Controlling‑Beirat beim Bundesminister für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft eingerichtet wird.
- Die Jahreszahl in § 16 wird von 2007 auf 2011 korrigiert, damit die finanzielle Planung des BAW an den aktuellen Haushaltsplan angepasst wird.
- Die bisherige Anlage wird durch ein neues Projektprogramm‑Anlage ersetzt, das die Anforderungen aus § 17a Abs. 9 Z 3 des Bundeshaushaltsgesetzes umsetzt.
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