Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger in Kärnten fest und definiert verschiedene Lohnbestandteile sowie Zuschläge und Sonderzahlungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/13/2010XXIV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Kärnten und persönlich für Hausbesorger, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen.
- Für bestimmte Instandsetzungsarbeiten (z. B. Fassadenreparatur) wird das doppelte Entgelt gezahlt, für andere Arbeiten das einfache Entgelt.
- Für außerordentliche, nachgewiesene Arbeiten erhalten Hausbesorger einen Stundenlohn von 8,01 €.
- Für die Reinigung von gemeinsam genutzten Müllaborten wird ein monatlicher Betrag von 20,55 € bzw. 41,10 € erhoben.
Dokumente (PDFs)
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