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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen im Burgenland (2011)
Verordnung vom 13.12.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen im Burgenland fest, definiert wer darunter fällt und regelt verschiedene Entgeltpositionen sowie Zuschläge.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/13/2010XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Öffentlicher Dienst

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Burgenland und persönlich für alle Hausbesorger/innen, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
  • Für verschiedene Hausarbeiten – wie Instandsetzung, Anstrich von Stiegenhäusern, Leitungslegung und Aufzugsbetreuung – wird ein zusätzliches Entgelt festgelegt, das sich aus den jeweiligen Flächen- oder Arbeitsleistungen zusammensetzt.
  • Für außerordentliche Arbeiten, die nicht durch die vorherigen Positionen abgedeckt sind, wird ein Stundenlohn von 7,85 € gezahlt; an Sonn‑ und Feiertagen verdoppelt sich dieser Betrag.
  • Zusätzlich erhalten Hausbesorger einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration, jeweils in Höhe des jeweiligen Monatslohns, mindestens jedoch ein Zwölftel des Jahresbezuges.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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