Zusammenfassung
Die Verordnung legt verbindliche Mindestlöhne und Pauschalbeträge für Personen fest, die in Burgenland Gebäude betreuen und bedienen, und definiert dabei verschiedene Entgelte für Aufzüge, Grünflächen, Heizungsanlagen usw.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/13/2010XXIV
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Sozialversicherung
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Burgenland und persönlich für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Liegenschaften beauftragt sind und deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die betreuenden Personen einen monatlichen Pauschalbetrag von 92,50 €, der für jedes Geschoss über dem siebten um weitere 10,93 € steigt.
- Für die Betreuung von Terrassen‑, Hallen‑ und Saunabädern sowie von Hobbyräumen wird ein monatlicher Pauschalbetrag nach tatsächlicher Arbeitsleistung berechnet; dabei gelten unterschiedliche Stundenlöhne (9,14 €, 10,52 €, 7,85 €) und ein Inkassozuschlag von 5 %.
- Für die Pflege von Grünflächen werden je Quadratmeter 0,28 € für Reinigung und Bewässerung sowie 0,42 € für maschinelles Mähen berechnet; für Baumpflege und ähnliche Arbeiten wird ein monatlicher Pauschalbetrag nach Stundenlohn von 8,97 € ermittelt.
Dokumente (PDFs)
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