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Änderung des Mindestlohntarifs für Haushaltsbeschäftigte in Oberösterreich (2011)
Verordnung vom 13.12.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung 415/2010 legt ab dem 1. Jänner 2011 neue Mindestlohnstufen für im Haushalt Beschäftigte in Oberösterreich fest, gestaffelt nach Berufsjahren und Qualifikation.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/13/2010XXIV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Mindestlohntarif für im Haushalt Beschäftigte in Oberösterreich wird zum 1. Jänner 2011 neu festgelegt.
  • Die Lohnhöhe richtet sich nach Berufsjahren und Qualifikation: Grundlohn (a), Lohn bei einjähriger Fachschule bzw. mindestens sechsmonatigen Kochkursen (b) sowie Lohn bei zweijähriger Ausbildung oder abgeschlossener Lehre (c).
  • Die konkreten Lohnbeträge für die einzelnen Stufen (z. B. 1 154,10 € für das 1.–5. Berufsjahr bei Grundlohn) gelten ab dem genannten Datum.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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