Zusammenfassung
Die Tagbauarbeitenverordnung (TAV) regelt den Arbeitnehmerschutz bei offenen Tagebaustellen. Sie definiert Zuständigkeiten, verlangt Risiko‑ und Gefahrenanalysen, legt Schutzmaßnahmen für Verkehrswege, Kommunikation, Rettungs‑ und Fluchtausrüstung fest und enthält Übergangsfristen. Inkrafttreten: 1. Jänner 2011.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/13/2010XXIV
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Arbeitsstätten und Außenarbeitsstellen, bei denen feste mineralische Rohstoffe über Tage gewonnen werden.
- Arbeitgeber*innen müssen für jede Baustelle eine fachkundige Leitung benennen, die die Aufsicht, Arbeitsfreigabe und Sicherung der Baustelle übernimmt.
- Für gefährliche Arbeiten ist ein Arbeitsfreigabesystem zu erstellen, das Schutz‑ und Rettungsmaßnahmen festlegt; die Freigabe darf erst nach Prüfung durch die fachkundige Leitung erteilt werden.
- Verkehrswege im Tagbau müssen mindestens 1 m breit sein (für Fußwege) bzw. die Breite der eingesetzten Fahrzeuge plus mindestens 1 m betragen; zusätzliche Sicherheitsabstände sind zu beachten.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.