Änderung der Schiffsbesatzungsverordnung – Gleichstellung und höhere Qualifikationsstandards
Verordnung vom 14.12.2010Zusammenfassung
Die Verordnung von 2010 ändert die Schiffsbesatzungsverordnung, indem sie geschlechtsneutrale Formulierungen einführt und strengere Alters‑, Erfahrungs‑ und Gesundheitsanforderungen für Besatzungsmitglieder festlegt. Zudem wird die Tabelle für Fahrgastbetreuer an Bord aktualisiert.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/14/2010XXIV
Umwelt
Verkehr
Gleichbehandlung
Schwerpunkte
- Die Verordnung führt eine geschlechtsneutrale Formulierung ein, die für beide Geschlechter gilt.
- Für Frauen sollen die Berufsbezeichnungen in der weiblichen Form verwendet werden (z. B. Decksfrau, Leichtmatrosin).
- Matrosen müssen mindestens 19 Jahre alt sein und mindestens ein Jahr als Decksmann in der Binnenschifffahrt gearbeitet haben.
- Matrosen‑Motorwarte benötigen mindestens ein Jahr Erfahrung als Matrose auf einem Motorfahrzeug sowie Kenntnisse nach § 7.
Dokumente (PDFs)
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