Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Wirtschaftsjahr 2010/2011 verbindliche Produktionsmengen für Flachs‑ und Hanffasern fest: 900 kg/ha für lange Flachsfasern, 1 500 kg/ha für kurze Flachsfasern und 2 000 kg/ha für Hanffasern.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/14/2010XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.10.2010 Außer Kraft ab 30.09.2011
- Die Verordnung beruft sich auf das Marktordnungsgesetz 2007 als Rechtsgrundlage.
- Die festgesetzten Mengen basieren auf EU‑Vorgaben aus den Verordnungen (EG) Nr. 507/2008 und Nr. 1673/2000.
- Für das Wirtschaftsjahr 2010/2011 gelten folgende Einheitsmengen: lange Flachsfasern 900 kg/ha, kurze Flachsfasern 1 500 kg/ha, Hanffasern 2 000 kg/ha.
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