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Mindestlohntarif für Angestellte in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen (ab 01.01.2011)
Verordnung vom 14.12.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2011 einen Mindestlohntarif für Angestellte in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen fest, inklusive gestaffelter Gehälter nach Berufsjahren und verschiedener Zulagen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/14/2010XXIV
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für private Kindergärten, -kinderkrippen, -horte, Vereine mit Tagesmüttern/-vätern und selbst organisierte Kindergruppen, die keinen gültigen Kollektivvertrag haben.
  • Der Mindestlohntarif legt ein gestaffeltes Bruttomonatsgehalt fest, das mit zunehmenden Berufsjahren von 1 822,60 € (Jahr 1‑2) bis 2 522,30 € (Jahr 39‑40) ansteigt.
  • Zusätzliche Zulagen gibt es für Sonderkindergärten (160,90 €), Gruppenleiter (z. B. 62,10 € pro Gruppe) und Teilzeit‑ bzw. Überstunden (1/165 des Monatsgehalts pro Arbeitsstunde, 50 % Zuschlag für Überstunden).
  • Tagesmütter/-väter erhalten 379,50 € pro Kind plus 20 % Zulage bei entsprechender Ausbildung und alle drei Jahre einen zusätzlichen Zuschlag von 18,20 € pro Monat.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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