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Änderung der Österreichischen Arzneitaxe (Verordnung 434/2010)
Verordnung vom 17.12.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung 434/2010 ändert die Arzneitaxe, legt das Inkrafttreten von Anlage B am 1. Jänner 2011 fest und aktualisiert die Preisansätze für viele Medikamente.
Bundesministerium für Gesundheit12/17/2010XXIV
Apotheke

Schwerpunkte

  • Ein neuer Paragraph 39 wird eingefügt, der das Inkrafttreten von Anlage B zum 1. Jänner 2011 festlegt.
  • In Anlage B werden die Preisansätze für zahlreiche Arzneimittel und Gefäße neu festgelegt (z. B. Acetylsalicylsäure 77 Cent pro Gramm, Paracetamol 9 Cent pro Gramm).
  • Bestimmte Arzneimittel (Bufexamac, Thymi sirupus compositus und Stöger) werden aus der Preisliste entfernt.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Gesundheit
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