Zusammenfassung
Die Novelle 2010 ändert die BVD‑Verordnung, um strengere Kontrollen gegen die Bovine‑Virus‑Diarrhoe bei Rindern einzuführen, inklusive neuer Probenarten, Prüffristen und Vorgaben für den Transport von Rindern.Bundesministerium für Gesundheit12/17/2010XXIV
Umwelt
Gesundheit
Tiermedizin
Verwaltungsrecht
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Einführung einer Definition für die Tankmilchprobe (TM) als Milchsammelprobe, die von einem Betrieb an ein amtliches Labor geschickt wird.
- Ergänzung, dass die Landesanstalt für veterinärmedizinische Untersuchungen in Klagenfurt für die Durchführung der BVD‑Untersuchungen zuständig ist.
- Festlegung detaillierter Voraussetzungen für den Abschluss der Grunduntersuchung, u. a. mehrere Blut‑ und Milchproben über bestimmte Zeiträume mit negativem Antikörper‑Ergebnis sowie kein Kontakt zu verdächtigen Rindern.
- Regeln für die Bestandsuntersuchung ohne Nachweis eines persistent infizierten Rindes, inkl. Meldung von Verstorbenen und Durchführung einer Nachuntersuchung innerhalb der ersten fünf Lebenswochen von Kälbern.
Dokumente (PDFs)
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