<!--[0-->Änderung der Verordnung über das Sperrgebiet Großmittel (2010)<!--]-->
Änderung der Verordnung über das Sperrgebiet Großmittel (2010)
Verordnung vom 05.02.2010

Zusammenfassung

Die 44. Verordnung vom 5. Februar 2010 ändert die Verordnung über das Sperrgebiet Großmittel: Sie passt die Ministerbezeichnung an, definiert die Sperrgebietsgrenzen genauer und schließt eine Straße von den Beschränkungen aus. Alle Änderungen gelten ab dem 1. März 2010.
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport2/5/2010XXIV
Umwelt
Verteidigung

Schwerpunkte

  • Die Bezeichnung des verantwortlichen Ministers wurde von „Bundesminister für Landesverteidigung“ zu „Bundesminister für Landesverteidigung und Sport“ geändert.
  • Die Grenzen des Sperrgebiets werden durch rote Linien in einem Übersichtsplan (Maßstab 1:25 000) und drei Katasterplänen (Maßstab 1:5 000) festgelegt.
  • Die Straße entlang der Landeshauptstraße Nr. 159, die vom Wiener‑Neustädter‑Kanal nach Sollenau verläuft, wird von der Sperrgebietserklärung ausgenommen.
  • Im Titel und in § 3 Abs. 1 Z 1 wird das Ministerium nun als „Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport“ bezeichnet.
Image of politician Darabos Norbert, Mag.

Darabos Norbert, Mag.

SPÖ

Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.