Zusammenfassung
Die 44. Verordnung vom 5. Februar 2010 ändert die Verordnung über das Sperrgebiet Großmittel: Sie passt die Ministerbezeichnung an, definiert die Sperrgebietsgrenzen genauer und schließt eine Straße von den Beschränkungen aus. Alle Änderungen gelten ab dem 1. März 2010.Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport2/5/2010XXIV
Umwelt
Verteidigung
Schwerpunkte
- Die Bezeichnung des verantwortlichen Ministers wurde von „Bundesminister für Landesverteidigung“ zu „Bundesminister für Landesverteidigung und Sport“ geändert.
- Die Grenzen des Sperrgebiets werden durch rote Linien in einem Übersichtsplan (Maßstab 1:25 000) und drei Katasterplänen (Maßstab 1:5 000) festgelegt.
- Die Straße entlang der Landeshauptstraße Nr. 159, die vom Wiener‑Neustädter‑Kanal nach Sollenau verläuft, wird von der Sperrgebietserklärung ausgenommen.
- Im Titel und in § 3 Abs. 1 Z 1 wird das Ministerium nun als „Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport“ bezeichnet.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.