<!--[0-->Schiedskommissionsverordnung 2010 – Regelungen für Schlichtungs‑ und Entscheidungsverfahren im Gesundheits‑ und Sozialversicherungsbereich<!--]-->
Schiedskommissionsverordnung 2010 – Regelungen für Schlichtungs‑ und Entscheidungsverfahren im Gesundheits‑ und Sozialversicherungsbereich
Verordnung vom 21.12.2010

Zusammenfassung

Die Schiedskommissionsverordnung 2010 regelt die Einrichtung und Arbeitsweise von Schiedskommissionen, die Streitigkeiten zwischen Vertragsärzten/-zahnärzten/-hebammen und den Krankenkassen schlichten. Sie definiert Zusammensetzung, Verfahrensschritte, Kostenaufteilung und das Inkrafttreten am 1. September 2010.
Bundesministerium für Gesundheit12/21/2010XXIV
Gesundheit

Schwerpunkte

  • In jedem Bundesland wird eine paritätische Schiedskommission eingerichtet, die Streitigkeiten zwischen Vertragsärzten, -zahnärzten oder Hebammen und den Krankenkassen schlichtet.
  • Die Kommission besteht aus einem Richter im Ruhestand als Vorsitzenden und vier Beisitzern; die Beisitzer werden je zur Hälfte von den gesetzlichen Interessenvertretungen und den Krankenkassen gestellt.
  • Anträge müssen schriftlich eingereicht werden; sie benötigen sechs Kopien (Gleichschriften), von denen je eine für die Gegenpartei und die Kommissionsmitglieder bestimmt ist.
  • Nach Eingang einer Gegenschrift entscheidet die Kommission innerhalb von zwei Wochen, ob sofort entschieden oder eine mündliche Verhandlung angesetzt wird.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Gesundheit
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