Zusammenfassung
Die 56. Novelle zur KDV 1967 führt neue EU‑konforme Vorgaben für Windschutzscheiben, Fensterfolien und Rückspiegel ein und legt Übergangs‑ sowie Inkrafttretensätze fest.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/22/2010XXIV
Umwelt
Verkehr
Industrie
Schwerpunkte
- Windschutzscheiben und Verglasungen von landwirtschaftlichen Zugmaschinen müssen den EU‑Richtlinien 2009/144/EG oder der ECE‑Regelung 43 entsprechen.
- Ein neuer § 7a regelt die zulässige Anbringung von Splitterschutz‑, Tönungs‑ und Lochfolien an Fahrzeugfenstern, inklusive Transparenz‑ und Kennzeichnungsanforderungen.
- Die Werte für die zulässige Höchstgeschwindigkeit werden von 225 000 cd auf 300 000 cd und von 75 km/h auf 100 km/h erhöht.
- Mehrspurige Kraftfahrzeuge müssen mindestens zwei geeignete Rückspiegel (Gruppe II) besitzen; schwere Nutzfahrzeuge benötigen zusätzlich Weitwinkel‑ und Anfahrspiegel.
Dokumente (PDFs)
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