Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Zielvorgaben für chemische Oberflächen‑ und Grundwasser, führt neue Grenzwerte ein und setzt EU‑Richtlinien in nationales Recht um. Inkrafttreten: 1. Jänner 2011.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/23/2010XXIV
Umwelt
Wasserwirtschaft
Chemie Grundwasser
Chemie Oberflächengewässer
Schwerpunkte
- Einführung neuer Messgrößen und Definitionen von Umweltqualitätsnormen für chemische Schadstoffe in Oberflächengewässern und Grundwasser.
- Anpassung der Berechnungsregeln für Messwerte unterhalb der Bestimmungsgrenze und Einführung von 90‑Perzentil‑Werten.
- Integration von EU‑Richtlinien (z. B. 2000/60/EG, 2009/90/EG) in die nationale Verordnung.
- Ergänzung des Salzgehalts (Chlorid) als zusätzlicher Qualitätsparameter.
Dokumente (PDFs)
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