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Änderung der Journaldienstzulage für Ärzt*innen an Universitätskliniken
Verordnung vom 09.02.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Journaldienstzulage für Ärzt*innen an Universitätskliniken: neue genderneutrale Bezeichnung, gestaffelte Zulässätze von 0,89 % bzw. 1,07 % des Grundgehalts pro Stunde und ein Überstundenzuschlag von 22,5 %. Inkrafttreten rückwirkend zum 1. Jänner 2008.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung2/9/2010XXIV
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Der Titel der Verordnung wird genderneutral zu „Verordnung über die Festsetzung der Journaldienstzulage für die Ärztinnen und Ärzte an den Universitätskliniken der Medizinischen Universitäten“.
  • Für jede Journaldienststunde an Werktagen erhalten Ärzte mit verkürzter Wochenarbeitszeit 0,89 % ihres Grundgehalts (Gehaltsstufe 2, Dienstklasse V).
  • An Sonn‑ und Feiertagen beträgt die Zulage 0,89 % für die ersten acht Stunden und 1,07 % ab der neunten Journaldienststunde.
  • Auf die genannten Sätze wird ein Überstundenzuschlag von 22,5 % aufgeschlagen.
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung
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