AVV‑Novelle 2010: Verschärfte Vorgaben für Abfallverbrennungs‑ und Mitverbrennungsanlagen
Verordnung vom 27.12.2010Zusammenfassung
Die AVV‑Novelle 2010 modernisiert die Abfallverbrennungsverordnung, indem sie neue Definitionen, strengere Grenzwerte und umfassende Melde‑ sowie Prüfpflichten für Verbrennungs‑ und Mitverbrennungsanlagen einführt. Die Regelungen gelten seit dem 1. Jänner 2011.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/27/2010XXIV
Abfall
Abfallwirtschaft
Schwerpunkte
- Der Titel der AVV wird angepasst, um die aktuelle Ministerialstruktur widerzuspiegeln.
- Im Einleitungsteil von § 2 Abs. 2 wird ein Hinweis eingefügt, der die Gültigkeit bestimmter Bestimmungen an den nachfolgenden Absatz 3 knüpft.
- Die Verordnung definiert zentrale Begriffe wie Abfallstrom, Abfall, Abgas, Aufbereitung und Mitverbrennungsanlage, um die spätere Anwendung klar zu strukturieren.
- Eine neue Unterüberschrift (§ 5a) regelt, wann und unter welchen Bedingungen unterschiedliche Abfallarten gemischt werden dürfen.
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