Zusammenfassung
Die Sprengmittellagerverordnung legt fest, wie Schieß‑ und Sprengmittel sicher gelagert werden müssen. Sie definiert Begriffe, schreibt bauliche Vorgaben für ober‑ und unterirdische Lager, Trennungsregeln und Schutzabstände vor und regelt die Aufbewahrung kleiner Mengen.Bundesministerium für Inneres12/29/2010XXIV
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für Lager von Schieß‑ und Sprengmitteln, die nicht bereits durch das Mineralrohstoffgesetz, das Munitionslagergesetz oder die Gewerbeordnung abgedeckt sind.
- Grundlegende Schutzmaßnahmen verlangen, dass Lager gegen unbeabsichtigte Bewegung und Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit gesichert sind und dass Unbefugten sowie Zufallszugriffen kein Zugang gewährt wird.
- Sprengstoffe und Zündmittel dürfen nicht im selben Lagerraum oder in derselben Nische zusammen gelagert werden.
- Für oberirdische Lager gelten festgelegte Sicherheitsabstände und eine mindestens zehn Meter breite Brandschutzzone, in der keine weiteren Gebäude stehen dürfen.
Dokumente (PDFs)
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