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Verlängerung des Coaching‑Lehrgangs bis 31. Dezember 2012
Verordnung vom 12.02.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert das Enddatum des Coaching‑Lehrgangs von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012, basierend auf § 124 Abs. 6a des Universitätsgesetzes.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung2/12/2010XXIV
Bildung
Hochschulwesen
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Das Enddatum des Coaching‑Lehrgangs wird von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012 verschoben.
  • Die Befugnis zur Änderung stammt aus § 124 Abs. 6a des Universitätsgesetzes 2002.
  • Die Anpassung betrifft ausschließlich den Lehrgang „Coaching“ an der Europäischen Ausbildungsakademie in Mödling.
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung
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