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Änderung des Gültigkeitsdatums für den Lehrgang und Masterabschluss
Verordnung vom 24.02.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert das Datum in § 4 von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012. Damit wird die Frist bzw. Gültigkeit des Lehrgangs „Verwaltungsmanagement“ um zwei Jahre verlängert.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung2/24/2010XXIV
Bildung

Schwerpunkte

  • Das Datum in § 4 wird von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012 geändert.
  • Durch die Änderung wird die zulässige Gültigkeitsdauer des Lehrgangs "Verwaltungsmanagement" um zwei Jahre verlängert.
  • Die Änderung gilt für die LIMAK Internationale Management Akademie, die den Lehrgang und den akademischen Grad anbietet.
  • Die Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 24. Februar 2010 in Kraft; das neue Datum ist erst am 31. Dezember 2012 wirksam.
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung
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