Zusammenfassung
Die 71. Verordnung von 2010 ergänzt die Bildungsdokumentationsverordnung für Universitäten um neue Regelungen zu Arbeitsverhältnissen und definiert zahlreiche zusätzliche Beschäftigungs‑ und Verwendungsgruppen.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung3/1/2010XXIV
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Ein neuer § 6 wird eingefügt, der das Inkrafttreten der gesamten Änderung zum 1. März 2010 festlegt.
- In Anhang 1 Z 2.5 wird die neue Ziffer 7 eingefügt, die das Arbeitsverhältnis zur Universität definiert und dem Kollektivvertrag zuordnet.
- Am Ende der Tabelle in Anhang 1 Z 1 wird die Zeile „13 Beginn der aktuellen Verwendung gemäß 2.6 (MMJJJJ)“ ergänzt, um das Startdatum einer Nutzung festzuhalten.
- Anlage 1 Z 2.6 wird um zahlreiche neue Ziffern (z. B. 11 Universitätsprofessor/in, 12 befristeter Professor, 14 habilitierte/r wissenschaftliche/r und künstlerische/r Mitarbeiter/in) erweitert, die unterschiedliche Beschäftigungs‑ und Verwendungsgruppen beschreiben.
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