Zusammenfassung
Die Verordnung von 2010 ändert die Studienevidenz‑Verordnung: Sie führt ein Verfahren zur Ausstellung einer Gesamtnote ein, verlängert die Aufbewahrungsfristen von Studierendendaten, ergänzt die Erfassung von Beitragsstatus und Mobilitätsprogrammen und definiert neue Zahlungs‑Codes.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung3/10/2010XXIV
Bildung
Schwerpunkte
- Ein neues Verfahren wird eingeführt, das auf Antrag einer Absolventin bzw. eines Absolventen eine Bescheinigung über die Gesamtnote ausstellt, wobei diese Note nach einem festgelegten Rechenverfahren ermittelt wird.
- Alte Semesterbestände werden gelöscht, jedoch bleiben die Heimatadresse und weitere Merkmale der Studierenden für 99 Jahre gespeichert, um die korrekte Vergabe von Matrikelnummern zu gewährleisten.
- Der Beitragsstatus und die Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen werden künftig im Evidenzsystem erfasst.
- Die Absätze 5 und 6 des § 9 werden gestrichen, sodass diese Regelungen nicht mehr gelten.
Dokumente (PDFs)
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