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Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende (ab 01.01.2010)
Verordnung vom 08.01.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung erhöht ab dem 1. Jänner 2010 die Grundvergütung von Zivildienstleistenden auf € 289,20 und den Zuschlag auf € 158,50.
Bundesministerium für Inneres1/8/2010XXIV
Sozialpolitik
öffentlicher Dienst

Schwerpunkte

  • Die Grundvergütung für Zivildienstleistende wird auf € 289,20 erhöht.
  • Der Zuschlag zur Grundvergütung wird auf € 158,50 angehoben.
  • Die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2010.
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Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Inneres
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