Novelle der Zulassungsstellenverordnung 2010 – Digitalisierung und neue Nachweis‑Regelungen
Verordnung vom 19.03.2010Zusammenfassung
Die 4. Novelle zur Zulassungsstellenverordnung erleichtert die Fahrzeugzulassung, indem Kopien und elektronische Dokumente akzeptiert werden, neue Nachweise für örtliche Zuständigkeit einführt und die Ausstellung von Duplikaten regelt.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/19/2010XXIV
Verkehr
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.04.2010
- Originale Dokumente können grundsätzlich eingereicht werden, aber Kopien von Gewerbeschein, Registerauszug oder Datenauszug gelten ebenfalls als ausreichend; Fax‑ und Mail‑Übermittlungen von Versicherungsbestätigungen zählen ebenfalls als Originale.
- Bei Neufahrzeugen wird der Eigentümer im Typenschein oder im Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank eingetragen.
- Der Nachweis der örtlichen Zuständigkeit erfolgt durch Abfrage beim Zentralen Melderegister; die anfallenden Kosten werden dem Antragsteller in Rechnung gestellt, bei technischem Ausfall gilt die vom Antragsteller angegebene Adresse.
- Für Personengesellschaften und eingetragene Unternehmer können als Nachweis der örtlichen Zuständigkeit ein Gewerbeschein bzw. ein Auszug aus dem Gewerberegister oder ein Auszug aus dem Firmenbuch vorgelegt werden.
Dokumente (PDFs)
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