Änderung der Telekommunikationsgebühren – Erhöhung & neue Gebühren für digitale Funknetze
Verordnung vom 31.03.2011Zusammenfassung
Die Verordnung 108/2011 passt die Telekommunikationsgebührenverordnung an: Sie erhöht die Grundgebühr, führt neue Gebühren für digitale Funknetze ein und korrigiert zahlreiche Beträge in den bestehenden Tabellen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/31/2011XXIV
Gebühren
Telekommunikation
Digitaler Breitbandausbau
Schwerpunkte
- Die Grundgebühr für die Bewilligung von Funkanlagen wird von 72,67 € auf 100 € erhöht.
- Der Text der Gebührenkataloge wird sprachlich präzisiert, z. B. wird das Wort „Erste Satz lautet“ korrigiert.
- Der Hinweis „höchstens jedoch je Funksender“ wird zu „höchstens jedoch je Strecke“ geändert, um die Berechnungsgrundlage zu verdeutlichen.
- Der Frequenzbereich über 43 500 MHz wird erweitert: von 43 500‑57 000 MHz (bis zu 10 000 kHz) und ab 57 000 MHz (bis zu 100 MHz).
Dokumente (PDFs)
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