Zusammenfassung
Die Weinbezeichnungsverordnung legt fest, welche Bezeichnungen und Angaben auf Wein‑ und weinhaltigen Getränketiketten zulässig sind.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/1/2011XXIV
Gesundheit
Wirtschaft
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.04.2011
- Die Verordnung definiert, welche Bezeichnungen (z. B. Barrique, Selection, Reserve) auf Qualitäts‑ und Landweinetiketten zulässig sind.
- Bezeichnungen, die auf den Betrieb (z. B. Winzer, Weingut) hinweisen, dürfen nur verwendet werden, wenn der Wein aus eigenem Anbau stammt.
- Weinhaltige Getränke und aromatisierte Produkte dürfen nur dann als solche gekennzeichnet werden, wenn sie mindestens zu 50 % aus Wein bestehen und keine Gärung stattgefunden hat.
- Auf dem Etikett müssen Name, Adresse und ggf. Importeur des Herstellers angegeben werden; bei kleineren Behältern bis 60 l gelten vereinfachte Vorgaben.
Dokumente (PDFs)
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