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Weinbezeichnungsverordnung 2011 – Regelungen für Etikettierung von Wein
Verordnung vom 01.04.2011

Zusammenfassung

Die Weinbezeichnungsverordnung legt fest, welche Bezeichnungen und Angaben auf Wein‑ und weinhaltigen Getränketiketten zulässig sind.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/1/2011XXIV
Gesundheit
Wirtschaft
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.04.2011
  • Die Verordnung definiert, welche Bezeichnungen (z. B. Barrique, Selection, Reserve) auf Qualitäts‑ und Landweinetiketten zulässig sind.
  • Bezeichnungen, die auf den Betrieb (z. B. Winzer, Weingut) hinweisen, dürfen nur verwendet werden, wenn der Wein aus eigenem Anbau stammt.
  • Weinhaltige Getränke und aromatisierte Produkte dürfen nur dann als solche gekennzeichnet werden, wenn sie mindestens zu 50 % aus Wein bestehen und keine Gärung stattgefunden hat.
  • Auf dem Etikett müssen Name, Adresse und ggf. Importeur des Herstellers angegeben werden; bei kleineren Behältern bis 60 l gelten vereinfachte Vorgaben.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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