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Änderung der Soldatenvertreter‑Wahlordnung 2000 (Verordnung 126/2011)
Verordnung vom 18.04.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung 126/2011 passt die Wahlordnung für Soldatenvertreter an: Sie ändert den Ministernamen, legt neue Wahlfristen für Soldaten im Ausbildungsdienst fest und tritt am 1. Mai 2011 in Kraft.
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport4/18/2011XXIV
Verteidigung
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Titel und die Paragraphen 3 Abs. 4 sowie 9 erhalten die neue Behördenbezeichnung „Bundesminister für Landesverteidigung und Sport“.
  • Für Soldaten im Ausbildungsdienst wird ein neues Wahlverfahren eingeführt: alle sechs Monate wählen sie zwei Vertreter und zwei Ersatzmänner per Briefwahl.
  • Eine neue Klausel (§ 12 Abs. 1a) legt fest, dass die Änderungen mit dem 1. Mai 2011 wirksam werden.
  • Die Verfahrensvorschriften (Fristen, Stichtage, Aufstellung der Wählerliste) werden für die Ausbildungsdienst‑Wahlen konkretisiert.
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Darabos Norbert, Mag.

SPÖ

Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
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