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Fahrverbotskalender 2011 für LKW über 7,5 t
Verordnung vom 19.04.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2011 auf ausgewählten Autobahnen zeitlich befristete Fahrverbote für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t fest und definiert zahlreiche Ausnahmen, etwa für lebensnotwendige Lieferungen, kombinierte Schiene‑Straße‑Verkehre und Leerfahrten bis 10 Uhr.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/19/2011XXIV
Verkehr

Schwerpunkte

  • Auf den Autobahnen A 12, A 13 und A 4 gelten an festgelegten Daten bzw. an allen Samstagen im Sommerzeitraum Fahrverbote für LKW über 7,5 t.
  • Ausgenommen von den Fahrverboten sind Transporte, die lebenswichtige Güter wie Schlacht‑ oder Stechvieh, Getränke für Ausflugsgebiete, Tankstellenbelieferung, medizinische Versorgung oder Baustoffe für Straßen‑ und Bahnbaumaßnahmen betreffen.
  • Fahrten im kombinierten Güterverkehr Schiene‑Straße (oder Wasser‑Straße) sind zulässig, wenn ein vollständig ausgefülltes CIM/UIRR‑Dokument mitgeführt wird.
  • Fahrten nach Italien (bzw. über Italien) bzw. nach Deutschland (bzw. über Deutschland) sind erlaubt, wenn sie nachweislich von den jeweiligen nationalen Fahrverboten ausgenommen sind.
Image of politician Bures Doris © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Bures Doris - 64

SPÖ

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
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