Zusammenfassung
Die Verordnung 149 erklärt den Kollektivvertrag für das grafische Gewerbe zur Satzung, sodass die darin festgelegten Lohn‑ und Arbeitsbedingungen für alle österreichischen Druckbetriebe verbindlich gelten.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz4/29/2011XXIV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.04.2011
- Die Satzung gilt für alle Sparten der grafischen Produktion (Druck und Druckformenerzeugung) in ganz Österreich.
- Der zugrunde liegende Kollektivvertrag vom 28. Februar 2011 enthält die Lohn‑ und Gehaltstabellen für Arbeiter/innen, Lehrlinge und Angestellte.
- Die Satzung tritt am 1. April 2011 in Kraft; ihre Laufzeit richtet sich nach der Geltungsdauer des Kollektivvertrags.
- Arbeitgeber, die bereits durch einen anderen gültigen Kollektivvertrag abgedeckt sind (außer solche nach § 18 Abs. 4 ArbVG), sind von dieser Satzung ausgenommen.
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