<!--[0-->Verordnung über Krankentransport und Anstaltspflege von Anspruchsberechtigten (2011)<!--]-->
Verordnung über Krankentransport und Anstaltspflege von Anspruchsberechtigten (2011)
Verordnung vom 23.05.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Preise für Krankentransport und Anstaltspflege von Anspruchsberechtigten fest und tritt am 1. Juni 2011 in Kraft.
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport5/23/2011XXIV
Gesundheit
Sozialpolitik
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.06.2011
  • Einheitliche Kostensätze für den Krankentransport werden festgelegt: 1,63 € pro Kilometer mit einem heereseigenen Kraftfahrzeug und spezifische Preise pro Flugstunde für einen Hubschrauber.
  • Für die Anstaltspflege in einer heereseigenen Sanitätseinrichtung werden Tages- und Behandlungsgebühren definiert (529,93 € pro Tag für stationäre Pflege, 37,47 € pro ambulante Behandlung).
  • Die Verordnung tritt am 1. Juni 2011 in Kraft und ersetzt die frühere Regelung, die am 31. Mai 2011 außer Kraft tritt.
  • Die Kosten für einen Primäreinzeltransport betragen 4.783,90 € und für einen Primärdoppeltransport 2.391,90 € pro Person.
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Darabos Norbert, Mag.

SPÖ

Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
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