Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Finanzprokuratur als eigenständige Organisationseinheit fest und regelt deren finanzielle Flexibilität für den Zeitraum 2002‑2012.Bundesministerium für Finanzen6/22/2011XXIV
Finanzwesen
Verwaltungskontrolle
Öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Die Finanzprokuratur wird als eigenständige Organisationseinheit festgelegt, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung kommt.
- Der Projektzeitraum läuft vom 01.01.2002 bis zum 31.12.2012; währenddessen dürfen Einnahmen zur Deckung des Ausgabenbedarfs verwendet werden.
- Leiterinnen und Leiter dürfen überplanmäßige Ausgaben tätigen, wenn diese durch Einsparungen oder Mehreinnahmen gedeckt sind.
- Ein Controlling‑Beirat wird eingerichtet, der aus zwei Vertreterinnen/Vertretern des Finanzministeriums und einer externen Expertin/einem externen Experten besteht.
Dokumente (PDFs)
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