Erhöhung der festen Gebührensätze nach § 14 Gebührengesetz (Verordnung 191/2011)
Verordnung vom 27.06.2011Zusammenfassung
Die Verordnung 191/2011 erhöht die festen Gebührensätze des § 14 Gebührengesetz für alle amtlichen Schreiben und Handlungen, die nach dem 30. Juni 2011 anfallen, und tritt am 1. Juli 2011 in Kraft.Bundesministerium für Finanzen6/27/2011XXIV
Finanzwesen
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.07.2011
- Die festen Gebührensätze des § 14 Gebührengesetz werden für alle Schriften und Amtshandlungen, die nach dem 30. Juni 2011 anfallen, erhöht.
- Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2011 in Kraft.
- Ausgenommen von der Erhöhung sind die Tarifposten 8 Abs. 5c Z 1 und 9 Abs. 2 Z 1a, die unverändert bleiben.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.