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Aufhebung der Aromenverordnung (2011)
Verordnung vom 29.06.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 29. Juni 2011 hebt die seit 1998 geltende Aromenverordnung vollständig auf und beruft sich dabei auf § 6 Abs. 1 und 2 des Lebensmittelsicherheits‑ und Verbraucherschutzgesetzes.
Bundesministerium für Gesundheit6/29/2011XXIV
Gesundheit
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Schwerpunkte

  • Die Verordnung hebt die bisherige Aromenverordnung vollständig auf.
  • Sie basiert auf § 6 Abs. 1 und 2 des LMSVG, das dem Minister die Befugnis zur Aufhebung erteilt.
  • Der Inkrafttreten erfolgte mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29. Juni 2011.
  • Durch die Aufhebung gelten künftig keine speziellen Vorgaben mehr für Aromen, sondern es greifen allgemeine lebensmittelrechtliche Bestimmungen.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Gesundheit
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