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Befristete Sondermaßnahmen zur Stützung des Obst‑ und Gemüsesektors
Verordnung vom 01.07.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung führt befristete Sondermaßnahmen ein, die Obst‑ und Gemüsepflanzer unterstützen, indem sie Markt­rücknahmen oder Nichternte zulassen und dafür finanzielle Beihilfen gewähren.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/1/2011XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Schwerpunkte

  • Die Verordnung schafft die rechtliche Grundlage für befristete Sondermaßnahmen, die Landwirten ermöglichen, Erzeugnisse entweder vom Markt zurückzunehmen oder nicht zu ernten, um Preisverfälle zu verhindern.
  • Zuständig für die Durchführung ist die Marktordnungs‑ und Interventionsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA), sofern nicht andere ministerielle Bestimmungen greifen.
  • Landwirte müssen die beantragten Maßnahmen über von der AMA bereitgestellte Formblätter melden, wobei Art der Maßnahme, Produktart, Menge und betroffene Flächen anzugeben sind.
  • Sowohl Mitglieder anerkannter Erzeugerorganisationen als auch Nichtmitglieder können teilnehmen; Nichtmitglieder dürfen bei Marktrücknahmen nur über einen schriftlichen Vertrag mit einer Organisation mitwirken.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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