Zusammenfassung
Die Verordnung führt befristete Sondermaßnahmen ein, die Obst‑ und Gemüsepflanzer unterstützen, indem sie Marktrücknahmen oder Nichternte zulassen und dafür finanzielle Beihilfen gewähren.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/1/2011XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Die Verordnung schafft die rechtliche Grundlage für befristete Sondermaßnahmen, die Landwirten ermöglichen, Erzeugnisse entweder vom Markt zurückzunehmen oder nicht zu ernten, um Preisverfälle zu verhindern.
- Zuständig für die Durchführung ist die Marktordnungs‑ und Interventionsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA), sofern nicht andere ministerielle Bestimmungen greifen.
- Landwirte müssen die beantragten Maßnahmen über von der AMA bereitgestellte Formblätter melden, wobei Art der Maßnahme, Produktart, Menge und betroffene Flächen anzugeben sind.
- Sowohl Mitglieder anerkannter Erzeugerorganisationen als auch Nichtmitglieder können teilnehmen; Nichtmitglieder dürfen bei Marktrücknahmen nur über einen schriftlichen Vertrag mit einer Organisation mitwirken.
Dokumente (PDFs)
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