Verordnung zur temporären Anwendung nicht‑zugelassener Tierimpfstoffe (2011‑2012)
Verordnung vom 05.07.2011Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt bis zum 31. Mai 2012 die Nutzung bestimmter nicht in Österreich zugelassener Tierimpfstoffe und diagnostischer Immunpräparate, sofern sie in der EU oder in ausgewählten Ländern zugelassen sind.Bundesministerium für Gesundheit7/5/2011XXIV
Gesundheit
Schwerpunkte
- Erlaubt die Anwendung von sechs nicht in Österreich zugelassenen Tierimpfstoffen bis zum 31. Mai 2012.
- Erlaubt die diagnostische Nutzung von nicht zugelassenen immunologischen Tierarzneimitteln zur Tuberkulosediagnostik, wenn sie in der EU, Schweiz oder Norwegen zugelassen sind, bis zum 31. Mai 2012.
- Die Einfuhr und das Verbringen der genannten Impfstoffe muss nach dem Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 erfolgen.
- Impfungen mit den Impfstoffen Z1‑Z5 sind vom Tierarzt zu melden; die Anwendung von Z6 und die Tuberkulosediagnostik dürfen nur im amtlichen Auftrag erfolgen.
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