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Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen – Sommersemester 2011
Verordnung vom 06.07.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung stellt 199 197,88 Euro für Leistungsstipendien im Sommersemester 2011 bereit und verteilt das Geld auf 16 Pädagogische Hochschulen und private Studiengänge. Sie tritt am 6. Juli 2011 in Kraft und ersetzt die Regelung von 2010.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur7/6/2011XXIV
Bildung

Schwerpunkte

  • Ein Gesamtbudget von 199 197,88 Euro wird für Leistungsstipendien im Sommersemester 2011 bereitgestellt.
  • Das Geld wird auf 16 Pädagogische Hochschulen und private Studiengänge verteilt, wobei jede Einrichtung einen festgelegten Betrag erhält.
  • Die Verordnung tritt am Tag ihrer Kundmachung, dem 6. Juli 2011, in Kraft.
  • Mit Inkrafttreten wird die Verordnung für das Sommersemester 2010 aufgehoben.
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Schmied Claudia, Dr.

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