<!--[0-->Änderung der Verordnung zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV 2006)<!--]-->
Änderung der Verordnung zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV 2006)
Verordnung vom 07.07.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung 220/2011 modernisiert den elektronischen Rechtsverkehr: Sachverständige können Gutachten online einreichen, Eingaben müssen einer technischen Schnittstelle entsprechen, Übertragungen werden verschlüsselt und das Grundbuchverfahren wird teilweise digitalisiert. Die Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2011.
Bundesministerium für Justiz7/7/2011XXIV
Verwaltungsrecht
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Sachverständige und Dolmetscher können ihre Gutachten bzw. Übersetzungen über die Justiz‑Website www.des.justiz.gv.at elektronisch einreichen.
  • Elektronische Eingaben und Erledigungen müssen einer festgelegten Schnittstellenbeschreibung entsprechen; PDF‑Anhänge sind nur in Ausnahmefällen zulässig, und bei mehreren Urkunden sind diese als getrennte Anhänge zu übermitteln.
  • Alle Übertragungen im elektronischen Rechtsverkehr müssen verschlüsselt sein und mit Zertifikaten von einem zertifizierten Dienstanbieter signiert werden.
  • Im Grundbuchverfahren können Eingaben und Beilagen elektronisch eingereicht werden, ausgenommen sind Anträge nach §§ 18a‑c des Grundbuch‑Umstellungsgesetzes sowie Fälle, die zu anderen Akten gehören.
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Justiz
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