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Aufhebung von § 2 Abs. 3 der Studienbeitragsverordnung 2004
Verordnung vom 22.07.2011

Zusammenfassung

Der Verfassungsgerichtshof erklärte § 2 Abs. 3 der Studienbeitragsverordnung 2004 für verfassungswidrig; das Ministerium kündigte deren Aufhebung an, die am 29. Februar 2012 wirksam wird.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung7/22/2011XXIV
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Der Verfassungsgerichtshof hat die Bestimmung für verfassungswidrig erklärt.
  • Die Aufhebung der Bestimmung wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
  • Die Aufhebung tritt am 29. Februar 2012 in Kraft.
  • Damit wird die bisherige Regelung, die Studienbeiträge in einem bestimmten Teilbereich regelte, nicht mehr angewendet.
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Töchterle Karlheinz, Dr.

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