Zusammenfassung
Die Verordnung 237/2011 erweitert die Meldepflichten in der Seeschifffahrt, integriert EU‑Richtlinien und legt technische Vorgaben für AIS, LRIT, SafeSeaNet und elektronische Meldungen fest.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/26/2011XXIV
Umwelt
Verkehr
Sicherheit
Schifffahrt
Europäische Union
Internationale Beziehungen
Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich wird auf Fischereifahrzeuge, historische Schiffe und Yachten unter 45 m ausgeweitet.
- Bunker, Bordvorräte und weitere Schiffsausrüstungen werden als meldepflichtige Gegenstände definiert.
- Die EU‑Informations‑ und Meldungsrichtlinie (2002/59/EG) wird in die nationale Verordnung aufgenommen.
- Die FAL‑Richtlinie (2010/65) für Meldformalitäten wird integriert.
Dokumente (PDFs)
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