Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Lehrlingsentschädigung im Fotografengewerbe fest, definiert unterschiedliche Beträge nach Ausbildungsjahr und ergänzt einen Urlaubszuschuss sowie eine Weihnachtsremuneration. Sie gilt für ganz Österreich und trat am 1. August 2011 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/28/2011XXIV
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.08.2011
- Das Bundeseinigungsamt hat die Lehrlingsentschädigung für das Fotografengewerbe in ganz Österreich festgesetzt.
- Die monatliche Vergütung steigt mit dem Ausbildungsjahr: 348,43 € im ersten, 479,38 € im zweiten, 629,78 € im dritten und 804,01 € im siebten Lehrhalbjahr.
- Jeder Lehrling erhält einmal pro Jahr einen Urlaubszuschuss in Höhe einer vollen Monatsentschädigung, spätestens bis zum 30. Juni zu zahlen.
- Zusätzlich gibt es einmal jährlich eine Weihnachtsremuneration, ebenfalls in Höhe einer Monatsentschädigung, auszuzahlen am 15. November.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.