Zusammenfassung
Die Verordnung 2011 passt die Gerichtsgebühren an den Verbraucherpreisindex an und erhöht zahlreiche Gebührensätze um ein bis mehrere Euro. Sie gilt für alle Verfahren, deren Anspruch nach dem 31. Juli 2011 begründet wurde, und trat am 1. August 2011 in Kraft.Bundesministerium für Justiz7/28/2011XXIV
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Die Verordnung passt die Gerichtsgebühren an die aktuelle Preisentwicklung an, indem alle in den Tarifposten genannten Beträge leicht erhöht werden.
- Die Erhöhungen gelten für alle Verfahren, deren Anspruch nach dem 31. Juli 2011 begründet wurde.
- Die einzelnen Anpassungen betreffen verschiedene Tarifposten (1‑15) und reichen von einer Erhöhung um 1 Euro bis zu höheren Beträgen, zum Beispiel von 20 Euro auf 21 Euro oder von 2 518 Euro auf 2 645 Euro.
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