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Änderung der Lehrlingsentschädigung für Fotograf/innen (ab 01.08.2011, ohne Niederösterreich)
Verordnung vom 01.08.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung 247 legt ab dem 1. August 2011 die Lehrlingsentschädigung für Fotograf/innen fest und gilt im gesamten Österreich, außer in Niederösterreich.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz8/1/2011XXIV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Die neue Regelung definiert den Geltungsbereich: Sie gilt für das gesamte Staatsgebiet Österreichs, jedoch nicht für das Bundesland Niederösterreich.
  • Die Änderung tritt ab dem 1. August 2011 in Kraft.
  • Sie basiert auf einem Beschluss des Bundeseinigungsamtes vom 25. Juli 2011.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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