Zusammenfassung
Die Verordnung 250/2011 ändert die Geschäftsordnung des Menschenrechtsbeirates, erlaubt dringende elektronische Beschlüsse, regelt das Sekretariats‑Personal und erweitert die Berichtspflichten der Kommissionen.Bundesministerium für Inneres8/9/2011XXIV
Verwaltungsrecht
Öffentliche Verwaltung
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz erlaubt, dass dringende Beschlüsse auch schriftlich oder elektronisch gefasst werden können, wenn keine vorherige Beratung möglich ist.
- Für das Personal des Sekretariats gilt künftig § 15c, wodurch deren Stellung klar geregelt wird.
- Die Regelungen zu Besuchen und Berichten der Kommissionen werden detailliert festgelegt, inklusive Ablauf von Abschlussgesprächen und Berichtspflichten.
- Der Bericht der Kommissionen muss künftig auch die Reaktionen der Sicherheitsbehörden auf Empfehlungen und Anregungen des Beirats enthalten.
Dokumente (PDFs)
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