Veröffentlichungsverordnung für Verschmelzungsverträge und Spaltungspläne (VSVV)
Verordnung vom 11.08.2011Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Verschmelzungsverträge und Spaltungspläne elektronisch über die Ediktsdatei des Justizministeriums veröffentlicht werden müssen. Die Veröffentlichung erfolgt durch einen Rechtsanwalt oder Notar, der sich mit einer elektronischen Signatur authentifiziert und bestimmte Inhalte (PDF‑Datei, Rechtshinweis, Metadaten) bereitstellt.Bundesministerium für Justiz8/11/2011XXIV
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Verschmelzungsverträge und Spaltungspläne müssen über die Ediktsdatei auf www.edikte.justiz.gv.at veröffentlicht werden.
- Der veröffentlichende Rechtsanwalt bzw. Notar muss eine von der Gesellschaft erteilte Vollmacht besitzen und sich mittels elektronischer Anwaltssignatur, Notarsignatur oder eines anderen geeigneten Zertifikats authentifizieren.
- Die Veröffentlichung muss die PDF‑Datei des Vertrags/Plans, einen Hinweis auf Rechte und gesetzlich vorgeschriebene Zusatzangaben sowie die erforderlichen Metadaten enthalten.
- Die Veröffentlichung gilt mit Freischaltung in der Anwendung als wirksam; ein Ausdruck aus der Ediktsdatei muss das Veröffentlichungs‑ und Erstellungsdatum zeigen.
Dokumente (PDFs)
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