<!--[0-->Einführung des Additivfaches Geriatrie und befristete Neuropädiatrie in der Ärzt:innen‑Ausbildungsordnung 2006<!--]-->
Einführung des Additivfaches Geriatrie und befristete Neuropädiatrie in der Ärzt:innen‑Ausbildungsordnung 2006
Verordnung vom 12.08.2011

Zusammenfassung

Die 2. Novelle der Ärztinnen‑/Ärzte‑Ausbildungsordnung 2006 führt das Additivfach Geriatrie ein, erweitert die Möglichkeit von Zusatzbezeichnungen und legt befristete Regelungen für das Additivfach Neuropädiatrie fest.
Bundesministerium für Gesundheit8/12/2011XXIV
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Ein neues Additivfach Geriatrie wird für Ärztinnen und Ärzte in der Allgemeinmedizin eingeführt, inklusive einer klar definierten Ausbildungsdauer und -inhalte.
  • In § 15 wird ein neuer Ziffer‑Eintrag (4a) eingefügt, der Geriatrie als Additivfach in den Sonderfächern Innere Medizin, Neurologie, Physikalische Medizin und Psychiatrie verankert.
  • Die Führung ärztlicher Berufsbezeichnungen wird um Zusatzbezeichnungen für Additivfächer erweitert, sodass Ärztinnen und Ärzte die Zusatzbezeichnung des jeweiligen Additivfaches führen dürfen.
  • Übergangsbestimmungen ermöglichen es Personen, die ihre Ausbildung vor Inkrafttreten begonnen haben, diese nach den alten oder neuen Regeln abzuschließen.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Gesundheit
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